Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament setzt sich aus derzeit 751 Abgeordneten zusammen, die in den 28 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.

Die Fraktionen

 

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Zugehörigkeit in Fraktionen zusammen. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten erforderlich. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament 7 Fraktionen.

Die 16 SPD-Europaabgeordneten sind dabei Teil der S&D-Fraktion, der „Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament“, die insgesamt 152 Abgeordnete aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten stellt.

 

Die Fachausschüsse

 

Neben der Aufteilung in die Fraktionen verteilen sich die Europaabgeordneten auf 20 ständige Fachausschüsse. Einem Ausschuss gehören 24 bis 71 ordentliche Mitglieder und ebenso viele stellvertretende Mitglieder an.

Auf Grundlage des sogenannten „ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens“ erarbeiten die Europaabgeordneten in den Ausschüssen ihre Position zu Legislativvorschlägen der EU-Kommission. Dazu werden zunächst im Fachausschuss und anschließend im Plenum Berichte zur Abstimmung gestellt. In den meist notwendigen legislativen Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission (sogenannte „Triloge“) vertreten die jeweils ernannten Verhandlungsführer (Berichterstatter_in („Rapporteur“) & Schattenberichterstatter anderer Fraktionen („Shadows Rapporteurs“)) das Europäische Parlament. Beabsichtigt ein Ausschuss einen nichtlegislativen Bericht werden auch Initiativberichte angenommen.

In den Ausschüssen gibt es zudem regelmäßig Anhörungen mit Sachverständigen. Schließlich kontrollieren die Ausschüsse die anderen Einrichtungen und Organe der EU.

 

Europäisches Parlament Brüssel

 

Gleichberechtigter Partner neben dem Rat

 

Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt gewählt – damit sind wir die einzigen direkt gewählten Vertreter_innen der Bürger_innen der Europäischen Union. Im Laufe seiner Geschichte hat das Europäische Parlament immer mehr Rechte bekommen. So verhandeln die Abgeordneten heute bei den meisten Themen (z. B. im Bereich der Agrar-, Justiz-, Industrie-, Regional- oder Umweltpolitik) auf Augenhöhe mit dem Rat der Europäischen Union, in dem die Fachminister_innen der Mitgliedstaaten vertreten sind. Bei internationalen Abkommen der EU, die zunächst die EU-Kommission für die EU mit dem internationalen Vertragspartner verhandelt, müssen wir als Parlament dem finalen Text zustimmen. Diese Macht nutzen wir auch, um nicht akzeptable internationale Abkommen abzulehnen – wie im Fall ACTA im Jahr 2012. Mit dieser Stärke konnten wir auch bei den EU-Handelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, noch für deutliche Nachbesserungen in den Vertragstexten sorgen.

 

Europäisches Parlament Straßburg

 

Mehr Bedeutung, mehr Einflussnahme

 

Die gestiegene Bedeutung des Europäischen Parlaments lässt sich auch gut daran erkennen, dass es immer mehr Interessenvertreter_innen gibt, die den Kontakt zu den Abgeordneten suchen. Oftmals ist diese Expertise von außen auch sehr hilfreich – beispielsweise, wenn eine Nichtregierungsorganisation, die Verbrechensopfer betreut, sich zu den praktischen Folgen eines Gesetzesentwurfs zur Verbesserung des EU-weiten Opferschutzes äußert. Es gibt aber auch Interessenvertreter_innen, die versuchen, unerlaubt Einfluss zu nehmen. Um solchen Versuchen entgegenzutreten, gibt es das Transparenzregister und den sogenannten „legislativen Fußabdruck“, mit dem ein/e Berichterstatter/in zu einem Gesetzgebungsverfahren diejenigen beim Europäischen Parlament registrierten InteressenvertreterInnen im Anhang zu den Berichten benennt, die bei deren Ausarbeitung konsultiert wurden und einen signifikanten Beitrag dazu geleistet haben.

Ausführlich wird die Arbeit des Parlaments und der Kommission auch auf den Seiten der Europäischen Union erklärt.