Warum ist die Datenschutzgrundverordnung ein Meilenstein für den Grundrechtsschutz?

Das Grundrecht auf Datenschutz ist kein Luxus, sondern eine Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. Auch deshalb sollten die bereits bestehenden europäischen Datenschutzregeln harmonisiert werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Jahr 2016 in Kraft getreten ist und nun seit dem 25. Mai in allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung findet, bietet EU-Bürgerinnen und Bürgern Schutz vor potentiellem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten. Dieser Schutz war noch nie so dringend nötig wie jetzt, da sich ein Großteil unseres Lebens in die digitale Welt verlagert hat und Geschäftsmodelle immer häufiger auf der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beruhen. Bei korrekter Umsetzung ist die DSGVO deshalb ein Meilenstein für das EU-Grundrecht auf Datenschutz und setzt weltweit Standards für einen verbraucherfokussierten Datenschutz. Genau aus diesem Grund haben wir Sozialdemokraten sie immer gegen konservative Torpedierungsversuche unterstützt.

Die DSGVO stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa, etwa durch strenge Regeln zur rechtmäßigen Einwilligung in die Datenverarbeitung, bessere Informations- und Löschungsrechte sowie strengere Regeln für Datentransfers in Drittstaaten. Auch das sogenannte Marktortprinzip ist eine Revolution für den Verbraucherschutz. Demnach gilt die DSGVO für alle, die auf dem EU-Markt Produkte oder Dienstleistungen anbieten.Mit der Datenschutz-Verordnung soll erreicht werden, dass EU-Grundrechte endlich auch von den großen Internetgiganten geachtet werden. Dass die US-amerikanischen Internetgiganten die DSGVO von Anfang an sehr ernst genommen haben, unterstreicht nicht zuletzt das teilweise sehr aggressive Lobbying, das sie über Jahre betrieben haben. Auch dank uns Sozialdemokraten ist aber sichergestellt, dass es keine Ausnahmen für Facebook, Amazon und Co. geben wird.

Wichtig sind deshalb auch die hohe Strafen: Künftig können diese bis zu vier Prozent des jährlichen Jahresumsatzes eines Unternehmens oder aber eine Summe von bis zu 20 Mio. EUR betragen – nur so können wir dem Recht auf Datenschutz auch in der Praxis Geltung verschaffen. Bisher betrugen Strafen in Deutschland maximal 300.000 Euro – das zahlen die großen Internetgiganten „mal eben aus der Portokasse“. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder geringfügige Datenschutzverstoß eines kleinen Unternehmens dieses gleich finanziell ruiniert: Bevor es überhaupt zu einer Geld-Strafe kommt, ist zunächst mit einer Warnung und einem Maßnahmenvorschlag seitens der Aufsichtsbehörde zu rechnen. Geldstrafen sollen zudem immer mit Rücksicht auf die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes verhängt werden. Gegen die großen Web-Giganten haben wir jedoch zum ersten Mal ein scharfes Schwert in der Hand.

Was in den letzten Wochen zu einigen Diskussionen geführt hat: Die Datenschutz-Verordnung gilt neben Unternehmen und Behörden auch für Vereine und Verbände. Das ist aber im Grundsatz nichts Neues: Auch bislang mussten Vereine und Verbände in Deutschland sich schon an Datenschutzrecht halten, sodass sich in der Praxis wenig ändern wird. Teilweise wurde auch fast schon gezielt von konservativer Seite viel Panik geschürt

Eine wesentliche positive Neuerung der Datenschutz-Verordnung sind die vereinfachten Beschwerdemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger: Egal, wo in der EU ein Datenmissbrauch passiert, Betroffene können sich an ihre heimische Datenschutzbehörde wenden. Wenn ich also zum Beispiel eine Beschwerde gegen eine Firma einlegen möchte, die in Irland sitzt, muss ich mich als deutscher Bürger nicht mehr mit einer fremden Sprache und einen fremden System rumschlagen: Es reicht, sich an die deutschen Behörden zu wenden. Für Unternehmen ist die Datenschutzbehörde des EU-Mitgliedstaates, in dem sie ihren Sitz haben, der zuständige Ansprechpartner. Bei Streitigkeiten koordinieren die verschiedenen EU-Behörden sich untereinander und nicht mehr die Bürger oder Unternehmen.

Ein großes Problem ist dabei allerdings oftmals noch die mangelnde personelle und finanzielle Ausstattung der Datenschutzbehörden durch die nationalen Regierungen – also genau jener Behörden, die in den EU-Ländern dafür sorgen sollen, dass das neue europäische Datenschutzrecht auch angewandt wird. Deshalb müssen wir Sozialdemokraten auf eine bessere Ausstattung der nationalen Aufsichtsbehörden als Ansprechpartner für alle Fragen drängen. Die nationalen Datenschutzbehörden brauchen genug Personal, um Beschwerden schnell zu untersuchen und auch selbst tätig zu werden!

Die DSGVO ist ein Meilenstein für den Grundrechtsschutz in der EU und ein weiterer Beleg dafür, dass wir gemeinsam das Leben unserer mehr als 500 Millionen Bürger verbessern können.