Wie geht es mit der Urheberrechts-Reform Artikel 11 und 13 weiter?

Am 12. September 2018 hat das Europäische Parlament über seine Verhandlungsposition zu der umstrittenen Urheberrecht-Richtlinie abgestimmt. Es ist die größte Änderung des europäischen Urheberrechts in den letzten zwanzig Jahren. Die SPD-Gruppe in der S&D-Fraktion hat sich während der zweijährigen Verhandlungsphase mit Nachdruck für die Anpassung des Urheberrechts an die derzeitigen digitalen Bedingungen stark gemacht. Die Aktualisierung der Richtlinie ist für das neue digitale Zeitalter notwendig, damit Künstler und Autoren für ihre Arbeit angemessen belohnt werden.

Die Urheberrechts-Reform wurde im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments verhandelt, mit dem konservativen CDU-Europaabgeordneten Axel Voss (EVP) als Chefverhandler. Die Position des Ausschusses wurde am 20. Juni 2018 abgestimmt. Da Birgit Sippel selbst nicht Mitglied des Rechtsausschusses, sondern des Innenausschusses (LIBE) ist, war sie nicht an der Abstimmung beteiligt. Jedoch haben von der Europa-SPD die Abgeordneten Tiemo Wölken und Sylvia-Yvonne Kaufmann als Vollmitglieder des JURI an der Abstimmung teilgenommen und gegen die Vorschläge von Herrn Voss zu Upload-Filtern gestimmt. Zu dem Bedauern der Sozialdemokraten haben jedoch die Konservativen mit Beteiligung der Liberalen, EU-Skeptiker und Nationalisten mit Mehrheit (15 zu 10 Stimmen) am 20. Juni für den kontroversen Artikel 13 gestimmt, der den Einsatz von Upload-Filtern vorsieht. Als besonders umstritten galten vor allem Vorschläge zu den Artikeln 11 und 13 der Reform, die Birgit Sippel auch problematisch fand.

Der Artikel 11, das sogenannte Leistungsschutzrecht, verpflichtet die Suchmaschinen wie Google zu bezahlen, wenn sie in ihren Suchergebnissen auf Texte anderer Internetseiten verweisen. Ein solches Gesetz existiert bereits in Deutschland und Spanien und es hat sich erwiesen, dass es in der Praxis nicht funktioniert. So zahlten die Onlinedienste an Verleger viel weniger als zuerst angenommen. Außerdem drohte Google Inhalte nicht mehr anzuzeigen, weswegen Verlage schließlich nachgaben. In Spanien stellte Google seinen Newsdienst ein, wodurch kleinere und unabhängige Medien besonders benachteiligt waren. Birgit Sippel hat bei der Plenarabstimmung vom 12.09.2018 gegen den Vorschlag von Herrn Voss gestimmt. Stattdessen hat sie, unter anderem gemeinsam mit ihrem Rechtsausschusskollegen Tiemo Wölken, für einen Alternativvorschlag gestimmt, die sogenannte Vermutungsregelung (nach der Verlage ohne Nachweis der erworbenen Nutzungsrechte besser gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen könnten). Leider fand dieser Vorschlag keine Mehrheit.

Mit dem Artikel 13 werden Internetplattformen, auf denen Inhalte von Usern hochgeladen werden können, dazu verpflichtet mit sogenannten Upload-Filtern zu überprüfen, ob Urheberrechte nicht verletzt werden. Dabei werden Algorithmen eingesetzt, die oft Fehler machen und völlig legale Inhalte nicht durchkommen lassen. Die SPD-Europaabgeordneten sind überzeugt, dass Upload-Filter eine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstellen. Deswegen haben sie am 12.09.2018 geschlossen bei der Einzelabstimmung gegen Upload-Filter gestimmt. Dass einige Kollegen am Ende trotz ihrer Ablehnung dieser Technik dem Gesamttext zugestimmt haben, liegt daran, dass auch Gutes für KünstlerInnen getan wurde. Es war dennoch keine einfache Entscheidung. Für Birgit Sippel hingegen war dieser Text nicht akzeptabel, weswegen sie bei der Endabstimmung gegen den Entwurf für die Richtlinie gestimmt habe.

Als Nächstes stehen die gemeinsamen Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten, EU-Parlament und Kommission (sogenannte Triloge) an. Dort wird über die endgültige Version der Richtlinie entschieden. Im Trilog müssen nun Kompromisse für ein zeitgemäßes Urheberrecht gefunden werden, ohne auf das rechtsstaatlich problematische Instrument der Upload-Filter zu setzen.